Baupläne oder Bauzeichnungen veranschaulichen die technische Darstellung eines Bauvorhabens. Sie enthalten genaue Angaben über Grundrisse, Maße, Geschosshöhen, Wandstärken sowie die Elektro- und Sanitärinstallation. Im Regelfall fertigt der Architekt beim Bau einer Immobilie Baupläne in einem bestimmten Maßstab an. Diese werden bei der Einreichung des Baugesuches beigefügt. Sie dienen den Handwerkern später als Vorlage für die genaue Bau-Ausführung.
Es steht der Verkauf einer Gaststätte in Völklingen an. Gerade bei einem solchen Objekt sind Baupläne sehr wichtig in Bezug auf Grundriss, Sanitär- und Elektroinstallation. Wie es jedoch oft bei älteren Immobilien der Fall ist, fehlt ein Bauplan oder eine Bauzeichnung. Meistens sind diese im Laufe der Zeit abhanden gekommen oder liegen nur noch unvollständig vor. Ohne diese Baupläne jedoch wird sich der Verkauf des Gebäudes kaum abwickeln lassen. Zum einen wird der Käufer ohne die entsprechenden Pläne, welche die Grundlage für eine genaue Wertermittlung sind, keinen Kaufvertrag unterschreiben. Zum andern fordern die Banken bei einer Finanzierung des Käufers in den meisten Fällen die Vorlage von Bauplänen oder verlangen ein Wertgutachten.
Um den genauen Zeitwert der Gaststätte zu berechnen und die Wertermittlung durchzuführen, müssen also nachträglich Baupläne erstellt werden. Liegen diese vollständig vor, so gilt es, einen Wertgutachter in Völklingen zu finden. Dieser ermittelt anhand der Pläne den umbauten Raum. Nach der Begutachtung und Beurteilung des Objektes kann unter Berücksichtigung evtl. Mängel, Schäden oder erforderlicher Renovierungsarbeiten ein genaues Wertgutachten vom Wertgutachter in Völklingen erstellt werden.
Der Verkäufer hat dadurch eine optimale Grundlage, um den passenden Käufer für seine Gaststätte zu finden. Nach Vorlage der Pläne und des Gutachtens kann sich der Käufer ein genaues Bild vom angebotenen Objekt machen und vergleichen, ob der Kaufpreis für das Objekt gerechtfertigt ist. Das Wertgutachten kann der Käufer zusammen mit den Bauplänen bei seiner Bank vorlegen, um dort – falls erforderlich – den entsprechenden Kredit zu beantragen.